VERBRAUCHSAUSWEIS ONLINE

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RHEP – Gebäudetechnik

Roland Haase M.A. Energieberater

Mühlenstr.41, 53721 Siegburg 

  Tel. 02241 62019 

 www.rhep.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage eines gültigen Energieausweises ist beim Verkauf UND bei einer Vermietung von Immobilien verpflichtend.

Bereits im Vorfeld ist der im Energieausweis genannte PRIMÄR- ENERGIEBEDARF 

zu benennen.

 

 

Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfs- Ausweis:

 

Die Erstellung des Verbrauchsausweises ist zulässig, sobald das Gebäude eines dieser Merkmale erfüllt:

 

 

-      Erfüllung des Wärmeschutzniveus der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977

-      Bauantrag wurde nach dem 31.10.1977 gestellt

-      das Gebäude hat mehr als 4 Wohneinheiten

-      es handelt sich um eine Gewerbeimmobilie

 

Ansonsten ist die Erstellung des Bedarfsausweises verpflichtend!

 

 

Wer darf einen Verbrauchs- und Bedarfs- Ausweis ausstellen:

 

-      Berechtigte zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen gemäß Landesbauordnung.

-      Berater, die vor dem 25.April 2007 für das Vor-Ort-Programm /Bafa registriert waren.

-      Handwerksmeister und Techniker, die vor dem 25.April 2007 eine Weiterbildung zum `Energieberater im Handwerk` begonnen haben und abgeschlossen haben.

-      Energiefachberater im Baustoff Fachhandel oder Industrie, die vor dem 25.April 2007 eine Weiterbildung zum `Energieberater im Handwerk` begonnen haben und abgeschlossen haben.

 

Welche Unterlagen müssen zur Berechnung des Verbrauchs-Ausweises vorliegen:

 

-      Zur Berechnung des Verbrauchsausweises betätigen sie bitte den Button Formulardownload am Anfang dieser Seite und senden uns diesen ausgefüllt zu.

-       Unsere Mailaddresse lautet:  Energieausweis@RHEP.de 

-       Unsere Postaddresse lautet:

Roland Haase,
Clayallee 336,
14169 Berlin

oder

R.Haase,
Waldstr.71 `Postfach`,
53721 Siegburg

-      zusätzlich benötigen wir die Verbrauchsbelege für die Beheizung des Gebäudes

 

Welche Unterlagen müssen zur Berechnung des Bedarfs -Ausweises vorliegen:

 

Für die Berechnung des Bedarfsausweises ist es erforderlich einen Ortstermin zu vereinbaren, da die Gebäudesubstanz begutachtet werden muss. Darüberhinaus senden wir Ihnen vorab einen Erfassungsbogen zu. Dieser ist deutlich umfangreicher als unser Erfassungsbogen-Verbrauchsausweis.  Kontaktieren Sie uns diesbezüglich bitte telefoniscch oder per e-mail

 

Mail:      Energieausweis@RHEP.de

Tel.:      02241 62019      

mob.:    0179 5312661