VERBRAUCHSAUSWEIS ONLINE
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Die Vorlage eines
gültigen Energieausweises ist beim Verkauf UND bei einer Vermietung von
Immobilien verpflichtend.
Bereits im Vorfeld
ist der im Energieausweis genannte PRIMÄR- ENERGIEBEDARF
zu benennen.
Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfs-
Ausweis:
Die Erstellung des Verbrauchsausweises ist zulässig, sobald das Gebäude eines dieser Merkmale erfüllt:
-
Erfüllung
des Wärmeschutzniveus der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977
-
Bauantrag
wurde nach dem 31.10.1977 gestellt
-
das
Gebäude hat mehr als 4 Wohneinheiten
- es handelt sich um eine Gewerbeimmobilie
Ansonsten ist die Erstellung des Bedarfsausweises verpflichtend!
Wer darf einen Verbrauchs- und Bedarfs- Ausweis ausstellen:
-
Berechtigte
zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen gemäß Landesbauordnung.
-
Berater,
die vor dem 25.April 2007 für das Vor-Ort-Programm /Bafa registriert waren.
-
Handwerksmeister
und Techniker, die vor dem 25.April 2007 eine Weiterbildung zum `Energieberater
im Handwerk` begonnen haben und abgeschlossen haben.
- Energiefachberater im Baustoff Fachhandel oder Industrie, die vor dem 25.April 2007 eine Weiterbildung zum `Energieberater im Handwerk` begonnen haben und abgeschlossen haben.
Welche Unterlagen müssen zur Berechnung des Verbrauchs-Ausweises vorliegen:
-
Zur
Berechnung des Verbrauchsausweises betätigen sie bitte den Button
Formulardownload am Anfang dieser Seite und senden uns diesen ausgefüllt zu.
-
Unsere Mailaddresse lautet: Energieausweis@RHEP.de
-
Unsere Postaddresse lautet: -
zusätzlich
benötigen wir die Verbrauchsbelege für die Beheizung des Gebäudes Welche Unterlagen müssen zur Berechnung des Bedarfs
-Ausweises vorliegen: Für die Berechnung
des Bedarfsausweises ist es erforderlich einen Ortstermin zu vereinbaren, da
die Gebäudesubstanz begutachtet werden muss. Darüberhinaus senden wir Ihnen
vorab einen Erfassungsbogen zu. Dieser ist deutlich umfangreicher als unser
Erfassungsbogen-Verbrauchsausweis.
Kontaktieren Sie uns diesbezüglich bitte telefoniscch oder per e-mail Mail: Energieausweis@RHEP.de Tel.: 02241 62019 mob.: 0179 5312661
Roland Haase,
Clayallee 336,
14169 Berlin
oder
R.Haase,
Waldstr.71 `Postfach`,
53721 Siegburg